Wenn die Technik streikt, läuft die Frist trotzdem
IT-Support für Anwaltskanzleien ist etwas anderes als IT-Support für ein Handelsunternehmen. Fällt dort ein Server aus, kostet das Umsatz. Fällt er in einer Kanzlei aus, kann er eine Frist kosten.
Deshalb haben wir uns von Anfang an auf Kanzleien und Notariate spezialisiert. Seit 2014. Heute betreuen wir über 200 Berufsträger.
Das bekommen Sie bei uns
-
Erreichbarkeit
Notfallsupport rund um die Uhr
Auch abends, auch am Wochenende. Weil Fristen sich nicht an Servicezeiten halten.
-
Reaktion
Feste Reaktionszeiten – vertraglich
Keine Warteschleife, keine Ticketnummer ohne Rückmeldung.
-
Fachkenntnis
Techniker, die Kanzleisoftware kennen
In unserem zehnköpfigen Team arbeiten ehemalige Entwickler von Kanzleisoftware. Bei beA, RA-MICRO, Advoware, AnNoText und DATEV Anwalt Pro müssen wir nicht erst nachschlagen.
-
Wartung
Updates außerhalb Ihrer Arbeitszeit
Wartung läuft nachts. Kein Neustart um elf Uhr vormittags, während Ihr Mandant im Besprechungszimmer sitzt.
-
Betrieb
Hosting in Deutschland
Ihre Kanzlei-IT läuft in einem mehrfach zertifizierten deutschen Rechenzentrum – ISO/IEC 27001 und 27018, ISO 9001, ECB·S. Inklusive Anbindung an die Bundesnotarkammer.
In 15 Minuten wissen Sie, wo Sie stehen
Kein Verkaufsgespräch, keine Verpflichtung. Sie schildern uns Ihre Ausgangslage, wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung. Auch dann, wenn diese lautet, dass Ihr jetziger Dienstleister gute Arbeit leistet.
Häufige Fragen
Was kostet IT-Support für eine Anwaltskanzlei? Üblich ist eine monatliche Pauschale je Arbeitsplatz und Server. Achten Sie beim Vergleich darauf, ob Notfalleinsätze außerhalb der Servicezeiten und nächtliche Wartungsfenster enthalten sind oder extra abgerechnet werden.
Reaktionszeit oder Wiederherstellungszeit – was zählt? Die Reaktionszeit sagt, wann sich jemand meldet. Die Wiederherstellungszeit sagt, wann Sie wieder arbeiten können. Nur die zweite Zahl beschreibt Ihren Ausfall.
Rettet mich ein IT-Ausfall vor der Fristversäumung? Nicht automatisch. § 130d Satz 2 und 3 ZPO erlaubt die Ersatzeinreichung, verlangt aber die sofortige Glaubhaftmachung. Der BGH stellt daran strenge Anforderungen.
Brauche ich einen Vertrag nach § 43e BRAO mit dem IT-Dienstleister? Ja. Textform und Verschwiegenheitsverpflichtung sind Voraussetzung. Bei personenbezogenen Daten kommt ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO dazu.
Betreuen Sie auch Notariate? Ja, einschließlich der Anbindung an die Bundesnotarkammer.
