bitconnect: Mobiles Arbeiten

Home Office / Mobile Office

Je kürzer der Arbeitsweg, desto schneller sind Sie bei der Arbeit. Was erst einmal selbstverständlich klingt, wird umso deutlicher, wenn man keine 20 Kilometer im Feierabendverkehr zurücklegen muss. Der Arbeitnehmer kann so, je nach Arbeitsweg, an jedem Home Office- Tag wertvolle Zeit sparen.

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Büro
Keine Zusatzkosten
Telefonie
Verschlüsselung
Drucken & Scannen

Die Corona-Krise zwingt viele Beschäftigte ins Homeoffice. Wir zeigen Ihnen, wie´s funktioniert und wie Sie als Unternehmen daraus eine Win-win-Situation für beide Seiten – Betrieb und Beschäftigte – machen können.

In vielen Unternehmen arbeiten die Mitarbeitenden aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie vermehrt zuhause. Die Arbeit aus dem Homeoffice bietet die Möglichkeit, die Arbeitsprozesse aufrechtzuerhalten und so die Geschäftsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen.

Unterschied Home Office / Mobile Office

Der Begriff Telearbeit bezeichnet das, was man landläufig unter Homeoffice versteht: das ortsgebundene Arbeiten von zu Hause aus. Dies ist in der Arbeitsstättenverordnung definiert.

Dort steht, dass es sich um vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten handelt. Der Arbeitgeber hat für sie eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart und die Dauer der Einrichtung festgelegt.

Telearbeit braucht klare Vereinbarung

Wichtig ist außerdem, dass Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben. Zudem ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass in den Privaträumen Mobiliar und Arbeitsmittel bereitgestellt und installiert sind.

Mobiles Arbeiten dagegen meint, dass Beschäftigte ihre Arbeit zeitweise an beliebigen Orten erledigen können und dafür keinen festen Arbeitsplatz im Unternehmen brauchen – also zum Beispiel mal beim Kunden, mal vom Restaurant aus, während einer Reise in der Bahn oder eben auch von zu Hause aus.

Auch für das Mobile Office gelten Vorgaben

Im Gegensatz zu Telearbeit ist mobiles Arbeiten aber nicht weiter gesetzlich definiert. Für das “Mobile Office”, wie die Arbeitsform oft auch bezeichnet wird, gelte die Arbeitsstättenverordnung nicht. Dennoch seien die Vorgaben für Bildschirmarbeitsplätze zu bachten, wenn Beschäftigte regelmäßig mobile Arbeitsgeräte wie Notebook, Tablet oder Smartphone verwenden.

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