Klagen gegen beA und eine hohe Unzufriedenheit bei den meisten Anwälten

Es ist die fehlende Transparenz, die viele Anwälte verunsichert. Am Donnerstag rief die Berliner Rechtsanwaltkammer (RAK) alle Juristen dazu auf, den beA-Quelltext zu veröffentlichen.

Kann eine Veröffentlichung (Open-Source) , das Vertrauen wiederherstellen? In Abkehr von dem von der BRAK bisher praktizierten Prinzip “security by obscurity” müssten Transparenz und Überprüfbarkeit der verwendeten Software jederzeit gewährleistet werden. Dazu müssten die Quelltexte des beA-Systems (Clients und Server) unter einer gängigen Open Source- oder Freie-Software-Lizenz zur Verfügung gestellt werden.

Ursprünglich war vorgesehen, dass Anwälte ab dem 01.01.2018 über ein besonders ausgestaltetes und gesichertes E-Mail-Postfach verfügen müssen und auch verpflichtet sein sollen, dieses empfangsbereit eingerichtet zu haben. Ab dem 01.01.2022 sollen außerdem alle Rechtsanwälte verpflichtet sein, Dokumente den Gerichten elektronisch zu übermitteln. Theoretisch. Denn in Realität wurde das einst glänzende Großprojekt mit Ach und Krach gegen die Wand gefahren.

Bis heute wartet die Anwaltschaft vergeblich auf ein funktionierendes Computerprogramm.