Die Jahreswechsel Version ist dann ein muss, wenn Sie das Buchungsjahr 2021 anlegen wollen.

Zur Durchführung der Jahresübernahme in das Buchungsjahr 2021 benötigen Sie die Vorabversion 9.15 Ihres DATEV-Rechnungswesen-Programms. Für die Abstimmung Anlagenbuchführung und die Soforterfassung ist es erforderlich, dass Anlagenspiegelfunktionen aktiviert sind. Auch für den Anlagenspiegel aus dem Jahresabschluss sind diese notwendig.

Die DATEV-Programme 14.1/14.11 (DFÜ) können ab voraussichtlich 30.12.2020 per DFÜ abgerufen werden.